Mündliche Prüfung oder Fachgespräch?
Beides meint dasselbe. In der Ausbildungsordnung heißt der Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“, im Alltag sagen fast alle einfach „mündliche Prüfung“. Nicht verwechseln mit der mündlichen Ergänzungsprüfung: Die gibt es nur, wenn du in „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ knapp durchgefallen bist.
Der Ablauf
- Im 3. Lehrjahr hast du 3 von 8 Wahlqualifikationen, mindestens eine aus den ersten drei: Beratung von Kunden in komplexen Situationen, Beschaffung von Waren, Warenbestandssteuerung.
- Der Prüfungsausschuss wählt eine davon und legt dir zwei Aufgaben vor. Du entscheidest dich für eine.
- Du hast 15 Minuten Vorbereitung.
- Das Gespräch dauert höchstens 20 Minuten und beginnt meist mit deiner Darstellung von etwa 5 Minuten. Danach fragen die Prüfer nach.
Worauf die Prüfer achten
Bewertet wird, ob du das Problem erfasst, einen sinnvollen Lösungsweg zeigst und dabei Warenkenntnisse, Kundenorientierung sowie rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Aspekte einbringst. Der Warenbereich deines Ausbildungsbetriebs ist Prüfungsinhalt, und dein Ausbildungsnachweis wird berücksichtigt.
Bestehen
Das Fachgespräch muss mindestens „ausreichend“ sein. Es ist nicht durch andere Bereiche ausgleichbar und kann auch nicht durch eine Ergänzungsprüfung gerettet werden.